Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sport Mohr e.K.

Stand: 24. November 2003

1. Allgemeines:
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten damit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss:
In Prospekten, Anzeigen und ähnlichem enthaltene Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. Der Besteller ist 2 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser 14 Tage schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Falls wir die Bestellung nicht annehmen können, werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Preise, Preisänderungen, Aufrechnung, Zahlungsbedingungen:
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sie verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und von uns vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nichts anderes schriftlich geregelt ist, zulasten des Bestellers. Fracht- sowie Verpackungskosten hat ebenfalls der Besteller zu übernehmen, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart worden ist. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 3 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung bzw. Leistung oder Bereitstellung gültigen Preise, es sei denn, es ist anderes vereinbart. Gegenüber unseren Ansprüchen kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.

4. Lieferzeiten und Lieferverzug:
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Besteller kann 14 Tage nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist uns auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der 14 Tagesfrist gem. Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Besteller Anspruch auf Schadensersatz, statt der Leistung beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sich Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten dieses Termins oder dieser Frist in Verzug. Die Rechte des Bestellers bestimmen sich dann nach dem vorstehenden Absatz Sätze 3 bis 6. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Liefergegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Monaten, kann der Besteller vom vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

5. Versand und Gefahrübergang:
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Geschäft verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.

6. Abnahme:
Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von den gesetzlichen rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

7. Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von uns im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Bestellers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbare erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir vom Kaufvertrag zurücktreten.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Besteller über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

8. Gewährleistung und Haftung:
Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Vertragsgegenstände in 2 Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden, bei gebrauchten Sachen innerhalb eines Jahres. Bei gebrauchten Sachen gilt hiervon abweichend bei einem Verkauf an juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt ein Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Besteller bei uns geltend zu machen. bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Besteller eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Wird der Liefergegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Besteller mit unserer Zustimmung an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen Betrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 100 km von uns entfernt befindet.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Besteller bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

9. Haftung:
Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Besteller für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Bestellers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Unabhängig von unserem Verschulden bleibt unsere etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzug regelt sich nach Ziffer 4. dieser Bedingungen. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

10. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist Reinfeld.