Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sport Mohr e.K.
Stand: 24. November 2003
1. Allgemeines:
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten damit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss:
In Prospekten, Anzeigen und ähnlichem enthaltene Angebote sind - auch
bzgl. der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.
Der Besteller ist 2 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag
ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser 14 Tage schriftlich
bestätigen oder die Lieferung ausführen. Falls wir die Bestellung nicht
annehmen können, werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie
schriftlich bestätigen.
3. Preise, Preisänderungen, Aufrechnung, Zahlungsbedingungen:
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sie verstehen
sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe.
Vereinbarte Nebenleistungen und von uns vereinbarungsgemäß verauslagte
Kosten gehen, soweit nichts anderes schriftlich geregelt ist, zulasten
des Bestellers.
Fracht- sowie Verpackungskosten hat ebenfalls der Besteller zu
übernehmen, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich anderes
vereinbart worden ist.
Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten
sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. nach Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber
an.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder
tatsächlichem Lieferdatum mehr als 3 Monate liegen, gelten unsere zur
Zeit der Lieferung bzw. Leistung oder Bereitstellung gültigen Preise, es
sei denn, es ist anderes vereinbart.
Gegenüber unseren Ansprüchen kann der Besteller nur dann aufrechnen,
wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist; ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es
auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
4. Lieferzeiten und Lieferverzug:
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluss.
Der Besteller kann 14 Tage nach überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist uns auffordern, zu
liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Hat der
Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser
bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten
Kaufpreises. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten
und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach
Ablauf der 14 Tagesfrist gem. Satz 1 eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen. Hat der Besteller Anspruch auf Schadensersatz, statt
der Leistung beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit
auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, sich Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung
durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei
rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten dieses Termins oder
dieser Frist in Verzug. Die Rechte des Bestellers bestimmen sich dann
nach dem vorstehenden Absatz Sätze 3 bis 6. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran
hindern, den Liefergegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in den vorstehenden
Absätzen dieser Ziffer genannten Termine und Fristen um die Dauer der
durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende
Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Monaten, kann der
Besteller vom vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
davon unberührt.
5. Versand und Gefahrübergang:
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
unser Geschäft verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des
Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
6. Abnahme:
Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand innerhalb von 8
Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der
Nichtabnahme können wir von den gesetzlichen rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der
Schadensersatz ist höher anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden
nachweisen. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der
Besteller einen geringeren Schaden nachweist.
7. Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen gegen den
Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von uns
im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Bestellers sind wir zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbare
erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir vom Kaufvertrag zurücktreten.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Besteller über den
Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen.
8. Gewährleistung und Haftung:
Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen
Vertragsgegenstände in 2 Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den
Kunden, bei gebrauchten Sachen innerhalb eines Jahres. Bei gebrauchten
Sachen gilt hiervon abweichend bei einem Verkauf an juristische Personen
des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder
einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt ein
Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche
unberührt. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Besteller bei uns geltend zu
machen. bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Besteller eine
schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
Wird der Liefergegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann
sich der Besteller mit unserer Zustimmung an den dem Ort des
betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen Betrieb wenden, wenn
sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 100 km von
uns entfernt befindet.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Besteller bis
zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche
aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
9. Haftung:
Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser
Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese
Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit der Schaden durch eine vom Besteller für den betreffenden
Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung)
gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des
Bestellers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur
Schadenregulierung durch die Versicherung.
Unabhängig von unserem Verschulden bleibt unsere etwaige Haftung bei
arglistigem Verschweigen des Mangels aus Übernahme einer Garantie oder
eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzug regelt sich nach Ziffer 4. dieser Bedingungen. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen
durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
10. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist Reinfeld.